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Google Maps auf der Website einbinden: Was Unternehmen beachten sollten

Google Maps ist für lokale Betriebe praktisch, datenschutzrechtlich aber nicht trivial. Was Unternehmen bei der Einbindung beachten sollten.

Eine Karte auf der Website, die direkt die Lage des Betriebs zeigt – das ist für lokale Unternehmen praktisch und von Besuchern erwünscht. Google Maps ist dafür das bekannteste Tool. Gleichzeitig überträgt es beim Laden automatisch Daten an Google – und das ist der Punkt, bei dem Unternehmen aufpassen sollten.

Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Er soll helfen, technische Hintergründe zu verstehen. Für rechtlich verbindliche Aussagen zu Ihrer konkreten Situation empfehlen wir, juristische Beratung oder spezialisierte Datenschutz-Dienstleister einzubeziehen.

Was passiert, wenn Google Maps direkt eingebunden wird?

Wer Google Maps über das klassische iFrame oder die JavaScript-API direkt in die Website einbettet, löst beim Seitenaufruf automatisch Verbindungen zu Googles Servern aus. Dabei können Daten übertragen werden, darunter die IP-Adresse des Besuchers. Das geschieht, bevor der Nutzer irgendetwas angeklickt hat.

Laut DSGVO braucht man für das Setzen nicht notwendiger Cookies oder das Übertragen personenbezogener Daten an Drittanbieter grundsätzlich die Einwilligung der Nutzer. Ob Google Maps zu dieser Kategorie gehört und wie die eigene Datenschutzerklärung aussehen muss, ist rechtlich zu klären.

Möglichkeit 1: Zwei-Klick-Lösung

Eine verbreitete technische Lösung ist die sogenannte Zwei-Klick-Lösung oder Opt-in-Lösung: Die Karte wird nicht sofort geladen, sondern erst dann, wenn der Nutzer aktiv auf einen Button klickt und damit der Datenübertragung zustimmt. Erst dann wird Google Maps geladen und zeigt die Karte an.

Möglichkeit 2: Statisches Kartenbild statt interaktiver Karte

Eine einfache Alternative: Ein statisches Screenshot-Bild des Kartenausschnitts auf der Website einbinden, das auf einem eigenen Server liegt. Darunter ein Link zu Google Maps für Nutzer, die die volle Karte und Navigation möchten. Diese Lösung überträgt keine Daten automatisch und ist technisch unkompliziert umzusetzen.

Möglichkeit 3: OpenStreetMap als datenschutzfreundlichere Alternative

OpenStreetMap ist eine offene Kartendatenbank, die kostenlos genutzt werden kann. Durch den Einsatz eigener Karten-Tiles oder datenschutzfreundlicher Dienste auf Basis von OpenStreetMap lässt sich eine interaktive Karte ohne direkte Verbindung zu Google einbinden. Das erfordert etwas mehr technischen Aufwand, bietet aber mehr Kontrolle.

Ihre Website soll modern wirken und sauber umgesetzt sein?

Wir achten bei der Umsetzung auf Datenschutz-Basics, datensparsame Technik und eine verständliche Struktur. Rechtliche Texte sollten bei Bedarf zusätzlich geprüft werden.

Was in die Datenschutzerklärung muss

Wer Google Maps einsetzt, muss das in seiner Datenschutzerklärung transparent beschreiben: welcher Dienst genutzt wird, welche Daten übertragen werden können und auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht. Die Datenschutzerklärung sollte passend zur eingesetzten Technik formuliert sein – pauschal kopierte Texte passen oft nicht zur tatsächlichen Situation.

Fazit: Bewusst und sauber einbinden

Google Maps ist für viele lokale Betriebe ein echter Nutzen für ihre Besucher. Wichtig ist, es technisch so umzusetzen, dass keine Daten ohne Wissen oder Einwilligung der Besucher übertragen werden. Eine Zwei-Klick-Lösung oder ein Link zu Google Maps sind praktikable Wege, die sich gut in einen modernen Website-Bau integrieren lassen.

Wir achten bei der Umsetzung von Google Maps auf datensparsame Lösungen. Ob eine Karte für Ihren konkreten Fall DSGVO-konform ist, sollte zusätzlich mit einer Datenschutzberatung abgeklärt werden.

Ihre Website soll modern wirken und sauber umgesetzt sein?

Wir achten bei der Umsetzung auf Datenschutz-Basics, datensparsame Technik und eine verständliche Struktur. Rechtliche Texte sollten bei Bedarf zusätzlich geprüft werden.

Häufige Fragen

Ist Google Maps auf einer Website generell verboten?

Nein. Google Maps kann auf Websites eingebunden werden, wenn es datenschutzkonform umgesetzt ist. Das bedeutet entweder eine Einwilligungslösung oder eine technische Alternative, die keine automatische Datenübertragung auslöst.

Was ist eine Zwei-Klick-Lösung?

Bei einer Zwei-Klick-Lösung wird die Karte nicht sofort geladen. Stattdessen sieht der Besucher zunächst einen Platzhalter mit einem Button. Erst wenn er diesen anklickt und damit zustimmt, wird Google Maps geladen und Daten werden übertragen.

Was ist mit anderen Kartendiensten wie Apple Maps oder Bing Maps?

Ähnliche Überlegungen gelten für alle externen Kartendienste, die Daten an externe Server übertragen. OpenStreetMap-basierte Lösungen lassen sich so einbinden, dass weniger oder keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt werden.

Muss ich in der Datenschutzerklärung erwähnen, dass ich Google Maps nutze?

Ja. Wenn Google Maps auf Ihrer Website aktiv ist, muss das in der Datenschutzerklärung transparent gemacht werden. Welche konkreten Formulierungen passen, sollte anhand Ihrer tatsächlichen technischen Umsetzung geprüft werden.

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, steuerliche oder datenschutzrechtliche Beratung dar. Für verbindliche Einschätzungen zu Ihrem konkreten Fall empfehlen wir, eine qualifizierte Fachberatung einzuholen.

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