Was ist Cookie-Banner?
Was muss ein Cookie-Banner können und was ist dabei datenschutzrechtlich wichtig?
Cookies und Tracking-Dienste dürfen nach der DSGVO und dem TTDSG nur dann eingesetzt werden, wenn eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Für optionale Tracking-Tools wie Google Analytics oder Meta Pixel ist das meist eine ausdrückliche Einwilligung durch den Besucher.
Ein rechtlich sauber umgesetzter Cookie-Banner muss eine echte Wahlmöglichkeit bieten: Besucher müssen ablehnen können, ohne Nachteile. Banner, die das Ablehnen absichtlich verstecken oder nur einen gut sichtbaren 'Akzeptieren'-Button zeigen, entsprechen nicht den Anforderungen der Datenschutzbehörden.
Nicht jede Website braucht einen aufwendigen Cookie-Banner. Wer keine Tracking-Dienste einsetzt und nur technisch notwendige Cookies verwendet, kommt oft ohne Einwilligungsbanner aus. Eine datenschutzbewusste Website setzt generell auf möglichst wenige externe Dienste.
Ob ein Cookie-Banner auf einer Website notwendig ist und wie er gestaltet sein muss, hängt von den eingesetzten Diensten und der rechtlichen Einschätzung ab. Bei Unsicherheit sollte ein Datenschutzbeauftragter oder Anwalt gefragt werden.
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Verwandte Begriffe
DSGVO
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) regelt, wie personenbezogene Daten in der EU erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Für kleine Unternehmen ist sie seit 2018 verbindlich.
Datenminimierung
Datenminimierung ist ein Grundsatz der DSGVO. Er besagt, dass nur so viele personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, wie für den jeweiligen Zweck wirklich notwendig sind.
Auftragsverarbeitung (AVV)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt nach DSGVO, wie ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeiten darf. Er ist bei vielen externen Tools und KI-Diensten Pflicht.