Was ist Drittlandtransfer?
Was bedeutet Drittlandtransfer und warum ist er bei KI-Tools relevant?
Viele bekannte KI- und Cloud-Dienste verarbeiten Daten auf Servern außerhalb der EU, häufig in den USA. Sobald dabei personenbezogene Daten – etwa Namen, E-Mail-Adressen oder Inhalte aus Kundenanfragen – übertragen werden, spricht man von einem Drittlandtransfer.
Die DSGVO erlaubt solche Transfers nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln vereinbart sind. Für die Praxis heißt das: Man sollte wissen, wo ein KI-Dienst Daten verarbeitet und auf welcher rechtlichen Grundlage.
Ein einfacher Grundsatz senkt das Risiko: möglichst wenige personenbezogene Daten überhaupt an externe KI-Dienste geben. Viele Aufgaben lassen sich mit anonymisierten oder allgemein gehaltenen Eingaben lösen, sodass gar keine sensiblen Daten das eigene System verlassen.
Pivot AI achtet bei der Auswahl und Einrichtung von Tools darauf, wo Daten verarbeitet werden, und bevorzugt datensparsame Lösungen. Dieser Text ist eine allgemeine Erklärung und ersetzt keine Rechtsberatung – die konkrete rechtliche Bewertung sollte im Einzelfall mit fachkundiger Beratung erfolgen.
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Verwandte Begriffe
DSGVO
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) regelt, wie personenbezogene Daten in der EU erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Für kleine Unternehmen ist sie seit 2018 verbindlich.
Auftragsverarbeitung (AVV)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt nach DSGVO, wie ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeiten darf. Er ist bei vielen externen Tools und KI-Diensten Pflicht.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind konkrete Schutzvorkehrungen, mit denen personenbezogene Daten gesichert werden. Die DSGVO verlangt sie, um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen.
Datenminimierung
Datenminimierung ist ein Grundsatz der DSGVO. Er besagt, dass nur so viele personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, wie für den jeweiligen Zweck wirklich notwendig sind.